Elternvertretung
Zu Beginn eines jeden Schuljahres finden für alle Klassen die Elternversammlungen (auch Elternabend genannt) statt. Bei diesen Elternversammlungen können sich die Eltern bzw. sorgeberechtigte Personen über die geplante Unterrichtsgestaltung, über Zielsetzungen des Unterrichts, Unterrichtsmaterial und alle Fragen von allgemeiner Bedeutung für die Klasse des Kindes informieren.
Im Rahmen dieser Elternversammlung wird darüber hinaus zu Beginn der ersten und dritten Klasse eine Elternvertretung, der sogenannte Klassenelternbeirat, für die Dauer von 2 Jahren gewählt.
Der Klassenelternbeirat besteht in der Regel aus einer Vorsitzenden/einem Vorsitzenden, einer Vertreterin/einem Vertreter und einer Schriftführerin/einem Schriftführer. Im Rahmen der Wahl der Elternvertretung wird zudem ein stimmberechtigtes Mitglied aus dem gewählten Klassenelternbeirat ausgewählt und in den Schulelternbeirat entsandt (SEB-Delegierte/r).
Aufgaben des Klassenelternbeirats:
Die gewählten Elternvertreterinnen und -vertreter…
berufen in Absprache mit der Klassenlehrkraft Elternversammlungen ein und leiten diese.
halten regelmäßigen Kontakt zur Klassenlehrkraft.
vermitteln bei Bedarf zwischen Eltern und Lehrkräften.
nehmen an Zeugniskonferenzen teil.
vertreten die Klasse im Schulelternbeirat (SEB).
Dabei werden sie von den Klassenlehrkräften, der Schulleitung und dem SEB-Vorstand unterstützt.
Wenn Sie sich Unterstützung bei Herausforderungen innerhalb der Klasse Ihres Kindes wünschen, melden Sie sich bei Ihrer Klassenelternvertretung oder der Klassenlehrkraft. Viele Dinge lassen sich gemeinsam schnell und einfach klären.
Weitere Informationen zur Arbeit als Elternvertretung an einer Schule finden Sie unter den folgenden Links im IQ.SH:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/E/eltern/elternmitwirkung?nn=dad4c29b-aa8f-4ebf-a858-2e1ba4eda2da
https://publikationen.iqsh.de/informationen-eltern.html